Fachkundiger Steuer­berater für die Erbschafts­steuer

Eine Erbschaft bedeutet häufig nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern auch eine erhebliche steuerliche und organisatorische Herausforderung. Vermögenswerte müssen bewertet, Freibeträge geprüft und Fristen eingehalten werden. Als erfahrene Steuerberater begleiten wir Sie auch rund ums Thema Erbschaftssteuer umfassend bei allen steuerlichen und organisatorischen Anforderungen.

Person tippt mit einem Finger auf ein Tablet mit grünen Balkendiagrammen, daneben liegt ein Laptop und ein Notizblock mit Stift.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung und prüfen sorgfältig, welche Freibeträge und Begünstigungen genutzt werden können. Dabei berücksichtigen wir sowohl privates Vermögen als auch Betriebsvermögen und internationale Sachverhalte.

Unsere Beratung im Erbrecht verbindet steuerliche und strategische Aspekte. Ziel ist es, die Steuerbelastung zu minimieren und gleichzeitig eine rechtssichere Abwicklung gegenüber den Finanzbehörden zu gewährleisten. Unigarant versteht die Sensibilität dieser Situation. Als erfahrener Steuerberater für Erbschaftssteuer begleiten wir Sie strukturiert und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.

Beratung zur Schenkungs­steuer und voraus­schauende Nachfolge­planung

Neben der klassischen Erbschaft beraten wir Sie auch zur Schenkungssteuer. Frühzeitige Übertragungen von Vermögen können steuerlich sinnvoll sein, wenn Freibeträge optimal genutzt werden. Wir entwickeln mit Ihnen individuelle Lösungen zur Vermögensübertragung und begleiten Sie bei der steuerlichen Gestaltung. Gerade bei größeren Vermögen oder Unternehmensnachfolgen ist eine vorausschauende Gestaltung entscheidend. Wir entwickeln individuelle Konzepte zur vorweggenommenen Erbfolge, stimmen steuerliche und wirtschaftliche Aspekte aufeinander ab und arbeiten bei Bedarf eng mit rechtlichen Beratern zusammen

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Fragen zur Testamentsvollstreckung und arbeiten eng mit rechtlichen Beratern zusammen, um eine ganzheitliche Lösung zu gewährleisten.

Unsere Leistungen im Bereich Erbschafts- und Schenkungs­steuer

  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung
  • Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigem Vermögen
  • Prüfung und Nutzung gesetzlicher Freibeträge und Verschonungsregelungen
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge und strategischen Vermögensübertragung
  • Unterstützung bei der Testamentsvollstreckung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt und Begleitung bei Einspruchsverfahren

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie sich direkt unsere Angebote zunutze machen?

Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch!

Warum Sie uns als Steuer­berater für Ihre Erbschafts­steuer­erklärung wählen sollten

Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht erfordern spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit komplexen Vermögensstrukturen. Unigarant bietet Ihnen eine fundierte Beratung, die steuerliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte miteinander verbindet.

Durch unsere digitale Arbeitsweise gewährleisten wir eine effiziente Abwicklung und transparente Kommunikation. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung, die auf Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist.

Bei der Personal­stamm­daten­erfassung setzen wir auf Fastdocs

Als Mandant für die Erbschaftssteuererklärung profitieren Sie von vielen Vorteilen dieses Tools. Erfahren Sie mehr über Fastdocs und darüber, wie die Erfassung funktioniert.

Abzeichen mit dem Text "Digitaler Pionier – Mandantenstammdaten" und dem Fastdocs-Logo

Häufig gestellte Fragen zur Erbschafts­steuer

Nach Kenntnis vom Erwerb informiert das Finanzamt in der Regel über die Abgabepflicht. Die Fristen sind unbedingt einzuhalten. Wir überwachen für Sie alle Termine, stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und sorgen für eine vollständige Erklärung, um Verzögerungen oder Schätzungen zu vermeiden.

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Wir prüfen für Sie, welche Freibeträge in Ihrem Fall zur Anwendung kommen.

Die Bewertung erfolgt nach gesetzlich festgelegten Verfahren, etwa dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Wir prüfen sorgfältig, welches Verfahren angewendet wird und ob die Bewertung sachgerecht ist. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch bei der Vorlage ergänzender Gutachten.

Ja, durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen innerhalb bestimmter Zeiträume lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Planung. Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und entwickeln ein auf Ihre familiäre Situation abgestimmtes Konzept.

Kommt es zu abweichenden Bewertungen oder steuerlichen Streitfragen, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertreten Ihre Interessen konsequent. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine strukturierte und fachlich fundierte Argumentation häufig zu deutlichen Verbesserungen führt.

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen.

Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.