Steuerberatung für Privatpersonen: persönlich, vorausschauend und verlässlich
Steuerliche Fragen enden nicht bei der jährlichen Einkommensteuererklärung. Einkünfte aus dem Ausland, eine geplante Vermögensübertragung, eine Erbschaft, Immobilieninvestitionen oder bislang nicht vollständig erklärte Einkünfte können die persönliche Steuersituation erheblich komplexer machen. In diesen Fällen reichen standardisierte Lösungen häufig nicht aus.
Mit Unigarant erhalten Sie eine Steuerberatung für Privatpersonen, die Ihre individuelle Einkommens-, Vermögens- und Lebenssituation berücksichtigt. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen, ordnen grenzüberschreitende Sachverhalte ein und unterstützen Sie bei wichtigen finanziellen Entscheidungen. Dabei arbeiten wir strukturiert, persönlich und diskret. Komplexe steuerliche Zusammenhänge erklären wir so, dass Sie die Auswirkungen nachvollziehen und auf einer verlässlichen Grundlage entscheiden können.
Einkommensteuer und internationales Steuerrecht
Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und möchten Ihre Einkommensteuererklärung professionell erstellen lassen? Oder leben Sie im Ausland, erzielen jedoch weiterhin Einkünfte in Deutschland? Dann muss zunächst geklärt werden, welche steuerlichen Pflichten bestehen und welche Angaben in Deutschland zu erklären sind.
Besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kommt es auf eine sorgfältige Einordnung an. Das gilt sowohl für Steuerinländer mit Einkünften aus dem Ausland als auch für Steuerausländer mit Einkünften aus Deutschland. Unterschiedliche Einkunftsarten, Wohnsitze und Tätigkeitsorte können dazu führen, dass mehrere steuerliche Regelungen gleichzeitig berücksichtigt werden müssen.
Wir betrachten Ihre persönliche Situation im Zusammenhang und sorgen dafür, dass Ihre Einkünfte nachvollziehbar, vollständig und steuerlich korrekt erklärt werden.
Unsere Leistungen für Sie:
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt Steuerpflichtige
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige
- Beratung von Steuerinländern mit Einkünften aus dem Ausland
- Beratung von Steuerausländern mit Einkünften aus Deutschland
- Steuerliche Einordnung grenzüberschreitender Einkommens- und Vermögenssachverhalte
- Unterstützung bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen
Vermögensnachfolge und Nachlass
Die Übertragung von Vermögen sollte nicht erst dann zum Thema werden, wenn eine konkrete Erbschaft ansteht. Wer frühzeitig plant, kann persönliche Wünsche, familiäre Interessen und steuerliche Auswirkungen besser miteinander verbinden. Das gilt sowohl für die Übertragung zu Lebzeiten als auch für die spätere Regelung des Nachlasses.
Wir beraten Sie bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge und prüfen, wie Vermögenswerte steuerlich sinnvoll auf die nächste Generation übertragen werden können. Dabei betrachten wir nicht nur den einzelnen Übertragungsvorgang, sondern auch dessen langfristige Auswirkungen auf Ihre persönliche Vermögenssituation und die der Begünstigten.
Auch nach einem Erbfall unterstützen wir Sie bei den steuerlichen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Ermittlung und Aufbereitung der relevanten Vermögenswerte sowie die Erstellung der erforderlichen Erbschaftsteuererklärung.
Unsere Leistungen für Sie:
- Planung der Vermögensnachfolge
- Steuerliche Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
- Einordnung der steuerlichen Auswirkungen geplanter Vermögensübertragungen
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Steuerliche Begleitung bei der Regelung des Nachlasses
- Aufbereitung der für die Besteuerung relevanten Vermögenswerte und Unterlagen
Immobilieninvestitionen
Eine Immobilie ist häufig nicht nur eine langfristige Kapitalanlage, sondern auch eine weitreichende finanzielle Entscheidung. Neben Lage, Kaufpreis, Finanzierung und erwarteten Einnahmen sollten deshalb auch die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie bereits vor einer geplanten Immobilieninvestition und ordnen das Vorhaben in Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation ein. Dabei betrachten wir, welche steuerlichen Folgen sich aus der geplanten Nutzung, der Finanzierung und den zu erwartenden Einnahmen und Aufwendungen ergeben können.
Unser Ziel ist es, Ihnen vor der Investitionsentscheidung eine realistische und nachvollziehbare Einschätzung zu ermöglichen. So werden steuerliche Fragen nicht erst nach dem Kauf geklärt, sondern von Beginn an in Ihre Planung einbezogen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Steuerliche Beratung vor geplanten Immobilieninvestitionen
- Einordnung der Investition in Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation
- Analyse der voraussichtlichen steuerlichen Auswirkungen
- Betrachtung unterschiedlicher Investitions-, Finanzierungs- und Nutzungsszenarien
- Unterstützung bei der steuerlichen Planung vor der Investitionsentscheidung
Selbstanzeige bei nicht erklärten Einkünften
Wenn Einkünfte in der Vergangenheit nicht oder nicht vollständig erklärt wurden und dadurch Steuern verkürzt worden sein könnten, ist schnelles, aber zugleich sorgfältig vorbereitetes Handeln erforderlich. Unkoordinierte Einzelmeldungen oder unvollständige Angaben können die steuerliche Aufarbeitung zusätzlich erschweren.
Wir prüfen den Sachverhalt vertraulich, ermitteln die betroffenen Zeiträume und unterstützen Sie dabei, die notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig zusammenzustellen. Auf dieser Grundlage bereiten wir die erforderlichen Erklärungen beziehungsweise eine Selbstanzeige strukturiert vor.
Da bei einer Selbstanzeige neben steuerlichen auch strafrechtliche Fragen berücksichtigt werden müssen, arbeiten wir bei Bedarf eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Unigarant begleitet das steuerliche Verfahren und die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Die strafrechtliche Beratung und Vertretung übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte. Über die Unigarant Consulting können die steuerliche und juristische Begleitung koordiniert und für Sie aus einer Hand organisiert werden.
Ob eine Selbstanzeige im Einzelfall die gewünschten rechtlichen Wirkungen entfalten kann, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Deshalb geben wir keine pauschalen Erfolgsversprechen ab. Entscheidend sind eine vollständige Aufarbeitung, die korrekte Einordnung der Sachverhalte und ein abgestimmtes Vorgehen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Vertrauliche Prüfung Ihrer persönlichen Ausgangssituation
- Aufarbeitung bislang nicht oder nicht vollständig erklärter Einkünfte
- Ermittlung der betroffenen Steuerarten und Zeiträume
- Zusammenstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen
- Vorbereitung der notwendigen Steuererklärungen und Berichtigungen
Erstellung einer Selbstanzeige bei nicht erklärten beziehungsweise hinterzogenen Einkünften - Begleitung der Kommunikation mit den zuständigen Finanzbehörden
- Abstimmung des steuerlichen Vorgehens mit spezialisierten Rechtsanwälten
- Koordination der steuerlichen und juristischen Beratung über die Unigarant Consulting
- Klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem steuerlichen Verfahren und einer gegebenenfalls erforderlichen strafrechtlichen Vertretung
Lernen Sie unsere Steuerberatung für Privatpersonen kennen
Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Einkommensteuererklärung, haben Einkünfte im In- und Ausland oder möchten Ihre Vermögensnachfolge vorausschauend planen? Auch bei einer geplanten Immobilieninvestition oder der Aufarbeitung bislang nicht erklärter Einkünfte stehen Ihnen unsere Steuerexperten persönlich und diskret zur Seite.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte erforderlich und sinnvoll sind. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Häufig gestellte Fragen zur Steuerberatung für Privatpersonen
Unsere Steuerberatung für Privatpersonen umfasst unter anderem die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, die Beratung bei in- und ausländischen Einkünften, die steuerliche Planung der Vermögensnachfolge, die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen sowie die Beratung bei Immobilieninvestitionen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Aufarbeitung bislang nicht oder nicht vollständig erklärter Einkünfte.
Wir erstellen Einkommensteuererklärungen sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt steuerpflichtige Personen. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in Deutschland wohnen und hier ihre Einkünfte versteuern, ebenso wie Personen mit Wohnsitz im Ausland, die bestimmte Einkünfte in Deutschland erzielen. Welche Form der Steuerpflicht vorliegt, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Situation.
Ja. Wir beraten Steuerinländer, die neben ihren deutschen Einkünften auch Einkünfte aus dem Ausland erzielen. Ebenso unterstützen wir Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte haben. Bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten prüfen wir, welche Einkünfte in welchem Staat zu erklären sind und welche steuerlichen Regelungen berücksichtigt werden müssen.
Eine Vermögensnachfolge sollte möglichst frühzeitig geplant werden. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, persönliche Wünsche, familiäre Interessen und steuerliche Auswirkungen aufeinander abzustimmen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein kann und wie sich unterschiedliche Gestaltungen auf Sie und die begünstigten Personen auswirken.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation oder andere begünstigte Personen übertragen. Dabei können beispielsweise Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder anderes Vermögen eine Rolle spielen. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Folgen einer geplanten Übertragung und unterstützen Sie bei einer langfristig durchdachten Gestaltung.
Ja. Wir erstellen Erbschaftsteuererklärungen und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und steuerlichen Einordnung der geerbten Vermögenswerte. Dazu können beispielsweise Immobilien, Bankvermögen, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände gehören. Zudem begleiten wir Sie bei steuerlichen Fragen rund um die Regelung des Nachlasses.
Eine steuerliche Beratung ist besonders sinnvoll, bevor Sie eine verbindliche Investitionsentscheidung treffen. So können die geplante Nutzung, die Finanzierung, mögliche Einnahmen, laufende Aufwendungen und langfristige steuerliche Auswirkungen von Beginn an berücksichtigt werden. Wir ordnen die Immobilieninvestition in Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation ein und zeigen Ihnen relevante steuerliche Aspekte auf.
Ja. Wenn Einkünfte in der Vergangenheit nicht oder nicht vollständig erklärt wurden, prüfen wir Ihre Situation vertraulich und strukturiert. Wir ermitteln die betroffenen Zeiträume, bereiten die erforderlichen Unterlagen auf und unterstützen Sie bei notwendigen Berichtigungen beziehungsweise bei der Erstellung einer Selbstanzeige.
Unsere Begleitung konzentriert sich auf die steuerliche Aufarbeitung und das Verfahren gegenüber den Finanzbehörden. Da mit einer Selbstanzeige auch strafrechtliche Fragestellungen verbunden sein können, arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Die strafrechtliche Beratung und Vertretung wird durch die eingebundenen Rechtsanwälte übernommen. Über die Unigarant Consulting können beide Bereiche koordiniert werden, sodass Sie für die steuerliche und juristische Begleitung einen zentralen Ansprechpartner erhalten.
Da die Wirksamkeit einer Selbstanzeige von der Vollständigkeit und den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, sollte das weitere Vorgehen sorgfältig vorbereitet und zwischen allen beteiligten Beratern abgestimmt werden.