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05. September 2022

Erinnerung an Grundsteuerreform 2022 – Die Frist läuft noch bis zum 31. Oktober 2022

Seit dem 01. Juli 2022 können die Steuererklärungen zur Ermittlung des neuen Grundsteuermessbetrages beim Finanzamt eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung läuft noch bis zum 31. Oktober 2022. Wir unterstützen Sie gerne dabei und übernehmen für Sie den kompletten Erstellungsprozess. Wir bitten Sie daher uns alle notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine Checkliste mit den erforderlichen Angaben für Hessen finden Sie hier:

Liegt Ihr Grundstück in einem anderen Bundesland, stellen wir Ihnen selbstverständlich die entsprechende Checkliste zur Verfügung. Sprechen Sie unser Unigarant-Team gerne an.

Wir freuen uns Sie tatkräftig unterstützen zu können.


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